Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag
Ob Rollator, Pflegebett oder Inkontinenzmaterial – Hilfsmittel sind im Pflegealltag unverzichtbar. Die gute Nachricht: Viele davon übernimmt die Pflegekasse ganz oder teilweise. Trotzdem wissen viele Familien nicht, welche Hilfsmittel ihnen zustehen und wie sie diese beantragen. Dabei lohnt es sich, den Anspruch zu kennen und aktiv zu nutzen.
Welche Hilfsmittel gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Kategorien:
- Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen, Hausnotrufsysteme
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz – bis zu 40 Euro monatlich ab Pflegegrad 1
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle erstattungsfähigen Produkte auf. Euer Sanitätshaus oder die Pflegeberatung hilft bei der Auswahl.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung des Medizinischen Dienstes
- Das Hilfsmittel muss im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein
- Es muss die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit fördern
So beantragt ihr Hilfsmittel Schritt für Schritt
- Bedarf feststellen: Überlegt gemeinsam mit dem Pflegeteam, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern würden.
- Ärztliche Verordnung einholen: Der Hausarzt stellt ein Rezept aus. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch reicht oft ein formloser Antrag bei der Pflegekasse.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Schickt die Verordnung zusammen mit einem formlosen Antrag an eure Pflegekasse. Beschreibt kurz, warum das Hilfsmittel benötigt wird.
- Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Bei technischen Hilfsmitteln kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden.
- Hilfsmittel erhalten: Nach Bewilligung könnt ihr das Hilfsmittel über ein Sanitätshaus oder einen Vertragspartner beziehen.
Was tun bei Ablehnung?
Wird euer Antrag abgelehnt, habt ihr das Recht auf Widerspruch. Wichtig:
- Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich einlegen
- Begründung beifügen, warum das Hilfsmittel notwendig ist
- Ärztliche Stellungnahme beilegen
- Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbände helfen kostenlos beim Widerspruch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der einfache Weg
Für Verbrauchshilfsmittel bis 40 Euro im Monat gibt es einen vereinfachten Weg: Viele Anbieter liefern eine monatliche Pflegebox direkt nach Hause. Ihr müsst nur einmalig einen Antrag stellen, und die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse. Achtet darauf, dass der Anbieter mit eurer Pflegekasse zusammenarbeitet.
Dokumentation hilft beim Antrag
Je besser ihr den Pflegebedarf dokumentiert, desto überzeugender ist euer Antrag. Haltet fest, in welchen Situationen das Hilfsmittel gebraucht wird und welche Einschränkungen ohne das Hilfsmittel bestehen. Mit mendracare könnt ihr diese Beobachtungen im Tagesprotokoll festhalten und bei Bedarf als Nachweis vorlegen.